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Stimmzettel zur Europawahl 2019

Was steht auf dem Stimmzettel zur Europawahl?

Auf dem Stimmzettel stehen 40 Parteien mit jeweils einer Liste. Bei jede Parteiliste stehen die 10 ersten Listenkandidaten, es sei denn, eine Partei hat weniger Kandidaten aufgestellt. Viele Parteien haben mehr als 10 Kandidaten aufgestellt, die weiteren Kandidaten erscheinen jedoch nicht auf dem Stimmzettel.
Bei einigen Parteien stehen weniger als 10 Kandidaten, da die diese weniger Listenkandidaten augestellt haben (Beispiele: Piraten, BGE, DIE DIREKTE, Hummanisten, NL).

Da die Europawahl eine reine Listenwahl ist, hat man nur 1 Stimme, darf also auf dem Stimmzettel nur 1 Kreuz machen.

Jedes Bundesland hat bei der Europawahl einen eigenen, etwas anderen Stimmzettel.
Insgesamt treten in Deutschland 41 Parteien zur Europawahl 2019 an, aber nur 40 Listen stehen auf dem Stimmzettel. Das ist in jedem Bundesland der Fall.

39 Parteien haben bundesweite Listen, bei ihnen stehen also überall die gleichen Kandidaten auf dem Stimmzetteln.

Zwei Parteien haben Landeslisten:
Die CSU steht nur in Bayern mit einer Landesliste auf dem Stimmzettel, die CDU in den anderen 15 Bundesländern. Zwar steht die CDU dort jeweils an der selben Stelle auf dem Stimmzettel. Aber sie hat, anders als alle anderen Parteien, die in mehreren Ländern antreten, für jedes Bundesland eine eigene Landesliste, mit jeweils anderen Kandidaten aufgestellt.

Wie sieht der Stimmzettel zur Europawahl aus?

So sieht in Nordrhein-Westfalen ein Stimmzettel zur Europawahl 2019 aus:

Stimmzettel Europawahl 2019

Europaweites Passives Wahlrecht:

Da bei der Europawahl die Listenkandidaten EU-weit von den Parteien aufgestellt werden dürfen, stehen auch Staatsbürger anderer EU-Staaten auf dem Stimmzettel.

So tritt der ehemalige Finanzminister von Griechenland, Ioannis Varufakis (Yanis Varufakis) als Spitzenkandidat für die deutsche Liste von DiEM25 an. Und auch auf Listenplatz 2 steht eine Kandidatin aus einem anderen EU-Land: Daniela Platsch aus Österreich.
Es gibt also ein europaweites Passives Wahlrecht.

Europaweites Aktives Wahlrecht:

EU-Bürger in Deutschland und Deutsche im EU-Ausland können sich entscheiden, wo sie wählen wollen.
Jedes EU-Mitgliedsland hat bei der Europawahl ein anderes Wahlrecht mit zum Beispiel anderen Prozenthürden und eigenen Parteiengesetzen. Und natürlich andere Stimmzettel.

Sowohl für das aktive Wahlrecht, als auch für das passive Wahlrecht, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden.



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